AGB Vermietung Haus Eifelsonne, Haus Tierfreund und Appartement Eifelsteig
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
(1) Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an [email protected] oder telefonisch an +49 (0) 1515 1208641, ggf. können Sie über kooperative Buchungssysteme buchen.
(2) Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die
Buchung für die Ferienwohnung ist mit Ausgang der Buchungsbestätigung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 8 Tage nach der Buchungsbestätigung/ Rechnungserhalt fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, unter 8 Tagen,
sofort nach Buchungsbestätigung/Rechnungserhalt.
(2) Die Kaution in Höhe von 300,00 € für das Haus Eifelsonne, 100,00 € für das Haus Tierfreund und 50,00 € für das Appartement Eifelsteig ist 8 Tage nach der Buchungsbestätigung/ Rechnungserhalt
fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, unter 8 Tagen, sofort nach Buchungsbestätigung/ Rechnungserhalt. Die Kaution wird vom Vermieter binnen 14 Tagen
unter Verrechnung der tatsächlich entstandenen Energiekosten zurückgezahlt. (3) Nebenkosten, wie Brennholz für den Ofen oder Energiekosten werden separat berechnet. Die Energiekosten: der Strom
wird mit 0,49 Euro pro KW/h berechnet, die Heizung wird mit 0,40 Euro KW/h berechnet. Die Abrechnung erfolgt über die installierten Zähler und basiert auf den gemessenen Verbrauchswerten. Die
Nebenkosten werden am Abreisetag mit dem Gast abgerechnet.
(4) Die Kosten der Zahlungen, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. auf das angegebene
Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw.
Schecks.
(5) Können wir binnen 8 Tagen nach Buchungsbestätigung/ Rechnungsausgang, keinen Zahlungseingang auf unserem angegebenen Konto registrieren, behalten wir uns vor, die Buchung zu stornieren.
Hierbei geben wir den gebuchten Zeitraum wieder frei. § 4 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen
Schlüsselsafe, der Pincode zu diesem wird Ihnen rechtzeitig vor Anreise übermittelt. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 14:00
Uhr bezogen werden kann.
(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu
hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Ferienwohnungen
(1) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der
Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am
Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Die Kosten für einen Zylinderschlossaustausch mit 3 Schlüsseln belaufen sich auf 95,00 Euro und sind vom Mieter zu tragen. (2) Das
Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der
Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
(3) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos
gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
(4) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung
mitzuteilen.
(5) Der Wellnessbereich umfasst die Sauna und den beheizbaren Innenpool (für diesen wird eine Temperatur von 23°C angestrebt). Ein Garantieanspruch des Mieters auf eine bestimmte Wasser- oder
Lufttemperatur besteht nicht. Die laufende Beheizung der Sauna und des Innenpools erfolgt über den Stromzähler, der mit dem Gast am Abreisetag, zusammen mit den Nebenkosten abgerechnet wird. Die
Nutzung des Wellnessbereiches ist nur den Mietern des Hauses Eifelsonne vorbehalten. Ein Nutzungsanspruch für Mieter des Hauses Tierfreund und des Appartements Eifelsteig besteht nicht. (6) Bei
entsprechender Außentemperatur ist es möglich, für eine Pauschale von 50,00 € (für die Befüllung und für die Endreinigung), einen beheizbaren Außenwhirlpool dazu zu buchen. Die laufende Beheizung
des Außenwhirlpools erfolgt über den Stromzähler, der mit dem Gast am Abreisetag, zusammen mit den Nebenkosten zzgl. der Mietpauschale abgerechnet wird. Die Nutzung des Wellnessbereiches ist nur
den Mietern des Hauses Eifelsonne vorbehalten. Ein Nutzungsanspruch für Mieter des Hauses Tierfreund und des Appartements Eifelsteig besteht nicht. (7) Der Wellnessbereich darf von dem Mieter nur
im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden. Ist der Wellnessbereich aufgrund von erforderlichen Reparaturarbeiten in diesem Zeitraum nicht zu nutzen, steht dem Mieter kein Recht auf
Mietminderung zu.
(8) Der Wellnessbereich dient ausschließlich als Ruhe- und Erholungszone. Dem Mieter ist untersagt, den gesamten Wellnessbereich als Spaßbad-Raum zu nutzen. Kleinkinder dürfen den Pool nur mit
entsprechenden Schutzwindeln und unter Aufsicht nutzen. Mieter mit längeren Haaren dürfen den Pool nur mit Badehauben bzw. mit festgebundenen Haaren nutzen. (9) Die Außenanlagen und Balkone
können zur Wahrung einer soliden Nachbarschaft nur bis 22:00 Uhr abends genutzt werden.
(10) Auch die Fenster im Wintergarten sind ab 22:00 Uhr geschlossen zu halten.
§ 6 Haustiere und Rauchen
(1) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus Haus Eifelsonne untersagt. (2) Möchten Sie mit einem Haustier anreisen, stehen Ihnen unsere Ferienhäuser, das Haus
Tierfreund oder unser Appartement Eifelsteig, zur Verfügung. (3) Das Rauchen ist innerhalb aller Häuser und Apartments verboten.
§ 7 Aufenthalt
(1) Die Ferienwohnungen dürfen nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollten die Wohnungen von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein
gesondertes Entgelt zu entrichten, welches sich im Mietpreis widerspiegelt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
(3) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
(4) Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine
Entschädigung bestehen nicht.
§ 8 Reiserücktritt durch den Mieter
(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach der Zeit des Einganges der Stornierungserklärung bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Stornierungen bis 8 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus Endreinigung; abzüglich 30% (bei Weitervermietung des Hauses zu dem storniertem Zeitpunkt entfällt die Gebühr) Stornierungen bis 4
Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus Endreinigung abzüglich 20% (bei Weitervermietung des Hauses zu dem storniertem Zeitpunkt entfällt die Gebühr)
Stornierungen bis 2 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus Endreinigung abzüglich 10% (bei Weitervermietung des Hauses zu dem storniertem Zeitpunkt entfällt die Gebühr)
Stornierungen ab 2 Wochen vor Mietbeginn: Mietpreis minus Endreinigung (bei Weitervermietung des Hauses zu dem storniertem Zeitpunkt entfällt die Gebühr) Entscheidend ist der Eingang der
Stornierungserklärung bei den Vermietern.
(2)Die vorzeitige Abreise des Mieters berechtigt nicht zu Rückforderungen von Geldleistungen gegen dem Vermieter. Der Mieter schuldet den vereinbarten Mietpreis.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretenden
Umständen, welche die Erfüllung der Beherbergung von Mietern unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
(2) Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Bereitstellung des Mietobjekts. (2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-
oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
(1) Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum
Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb
des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern
kann.
(3) Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 11.2. Zugangsdaten
(1) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über
das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen
dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
(2) Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
(1) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
(2) Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
(3) Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die
Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. (Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht).
§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
(1) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
(2) Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Des Weiteren darf er das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen,
verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; er muss die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; er darf keine belästigenden, verleumderischen oder
bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; er darf das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(4) Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem
Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder
muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) In der Hausordnung (Besuchermappe) finden Sie einen Auszug mit den wesentlichen Informationen dieser AGB.
§ 13 Schriftform
(1) Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung
der Kaution.
§ 14 Salvatorische Klausel
(1)Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist
der Sitz des Vermieters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Helmut Schmitz, Oberprether Weg 5, 53940 Hellenthal, Steuer-Nr. 211/5095/0983
(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Schleiden bzw. das Landgericht Aachen zuständig.